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Ein Kredit (abgeleitet vom lateinischen credere „glauben“ und creditum „das auf Treu und Glauben Anvertraute“) ist die Gebrauchsüberlassung von Geld oder vertretbaren Sachen (Warenkredit) auf Zeit.

Kredite für private Kunden

Private Kunden sind in der Regel abhängige Beschäftigte oder Privatpersonen, die kein Gewerbe betreiben. Hier finden besondere Vorschriften, die im Rahmen des Verbraucherschutzes hinsichtlich der Preisangabenverordnung oder des Ausweises des effektiven Jahreszinses Anwendung. Hiermit soll den Kunden die Vergleichbarkeit der verschiedenen Kreditangebote erleichtert werden.

Für die Kreditaufnahme muss die Volljährigkeit erreicht sein. Einzelne Geschäftsbanken verwenden automatisierte Bonitätsermittlungen aufgrund von Daten aus den vorliegenden Geschäftsbeziehungen oder/und Auskünften der SCHUFA.

  • Verfügungskredite sind eine besondere Form des Barkredites. Das Limit wird häufig automatisiert auf der Basis mehrerer durchschnittlicher regelmäßiger Zahlungseingänge, wie Gehalts- oder Rentenzahlungen, ermittelt.
  • Anschaffungskredite sind Darlehen für einen bestimmten Konsumzweck, hier sind Laufzeiten bis zu sechs Jahren gebräuchlich. Die Tilgungsrate umfasst neben der Kredittilgung auch die entsprechenden Zinszahlungen. Bearbeitungsgebühren fallen im allgemeinen zusätzlich an. Zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit wird eine zumutbare Belastung ermittelt, um den Kunden vor Überschuldung zu schützen. Zur Absicherung werden gelegentlich Sicherungsübereignungen des Kaufgegenstandes herangezogen. Außerdem ist der Abschluss einer Restschuldversicherung, einer besonderen Form der Lebensversicherung, möglich. Die Auszahlung erfolgt durch Gutschrift auf dem laufenden Konto oder durch Überweisung des Kaufpreises an den Verkäufer.
  • Als Baufinanzierungen werden Darlehen bezeichnet die zum Erwerb oder Bau von Immobilien verwendet werden. Die Tilgung erfolgt meist durch Annuitäten über einen langen Zeitraum, 30 Jahre sind üblich. Zur Besicherung werden Grundpfandrechte wie Hypotheken oder Grundschulden auf dem finanzierten Objekt herangezogen
  • Zwischenfinanzierungen sind meist endfällige Barkredite zur Vorfinanzierung von Bauspardarlehen im Zusammenhang mit Baufinanzierungen.
  • Vorfinanzierungen sind Barkredite die beispielsweise die Zeit bis zum Eingang einer Zahlung aus einer Lebensversicherung oder dem Erlös aus einem Immobilienverkauf gewährt werden
Quelle: Wikipedia

 
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